Bau und StreckeneröffnungAm 20. Dezember 1882 eröffnete die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft das Teilstück von Grimmenthal nach Suhl. Auf der 75 km langen Gesamtstrecke nach Ritschenhausen begann der Bahnbetrieb am 1. August 1884.Der Bahnhof gehörte zur Rangklasse III.
Das Empfangsgebäude Dietzhausen
1897 gingen das neue Stationsgebäude und ein Wohnhaus für die Bediensteten in Betrieb. Das Empfangsgebäude, aus gelben Backstein errichtet, hatte einen Mittelbau, an dem zwei Seitenflügel angebaut waren. Im Westflügel war der Güterboden untergebracht. Er hatte keine Kopframpe.Das Empfangsgebäude ist baugleich mit dem Stationsgebäude in Rohr (Thür), das schon 1886 in Betrieb ging.Weitere Streckeneröffnungen, Ausbauten oder Änderungen•Zwischen Neudietendorf und Grimmethal verlegte man von 1886 bis 1893 ein zweites Gleis.•1911 erhielt der Bahnhof ein mechanisches Stellwerk, das Ende 2008 aus dem Betrieb genommen wurde. Es befand sich in einem Anbau auf dem Hausbahnsteig.•Seit dem 1. April 1994 ist Dietzhausen ein Ortsteil der Stadt Suhl.•Die Hochbauten des Bahnhofs wurden verkauft.Was hat sich verändert, was ist gebliebenDas Gebäude wurde saniert. Dabei wurden die Fenster modernisiert, wobei die Oberlichter der Segmentbögen in Weiß verblendet wurden. Der Güterboden erhielt zur Straßenseite hin eine neue Rampe und ein modernes Rolltor. Der Stellwerksraum erhielt einen neuen Anstrich. Der Gesamteindruck der Hochbauten ist jedoch erhalten geblieben.
Bahnhof von 1897
Luftaufnahme
Bilder Dietzhausen
Bahnstation Dietzhausen
Dietzhausen - Bf - UDNS2 : 67D4 : SD33-Sep17
Planung und KonzessionDurch Preußisches Gesetz vom 9. März 1880 ( (Preußische Gesetzsammlung Jahrgang 1880 Seite 169) erhielten die Preußische Staatseisenbahnen die Genehmigung zum Bau und Betreib einer Strecke von Plaue (Thür) - Grtäfenroda - Zella-Mehlis nach Suhl und weiter nach Grimmenthal zur Bezierksgrenze nach Ritschenhausen.Der Staatsvertrag zwischen Preußen, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Sondershausen wurde am 8. Februar 1879 geschlossen (Preußische Gesetzsammlung Jahrgang 1879 Seite 355)